Statuten
STATUTEN GRÜNE REINACH / AESCH / PFEFFINGEN
Neu ab 28.April 2025
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Grüne Reinach/Aesch/Pfeffingen besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz im Wohnort des/der Präsident*in.
Art. 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die aktive Wahrnehmung grüner Politik in Reinach, Aesch und Pfeffingen sowie die Vertretung der Interessen der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen innerhalb der GRÜNEN Baselland.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person sein, die sich mit den Zielen des Vereins gemäss Statuten einverstanden erklärt und den Jahresbeitrag gemäss Art. 15 lit. a bezahlt. Der Vorstand entscheidet mit einfachem Mehr über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Mitglieder, die den Vereinspflichten nicht nachkommen, können vom Vorstand mit Zweidrittelmehr aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Art. 4 Mitgliedschaft bei den GRÜNEN Baselland und den GRÜNEN Schweiz
Die Mitgliedschaft bei den Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen ist in der Regel mit einer Mitgliedschaft bei den GRÜNEN Baselland und den GRÜNEN Schweiz verbunden. Mitglieder der GRÜNEN Baselland und der GRÜNEN Schweiz, die in Reinach, Aesch oder Pfeffingen wohnen, sind umgekehrt in der Regel automatisch Mitglied der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen.
Art. 5 Organisation
Die Organe der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
Art. 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt einmal im Jahr auf Einladung des Vorstands zusammen. Auch Sympathisant*innen der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen sind eingeladen, sich ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen zu beteiligen. Ordentliche Mitgliederversammlungen werden mindestens einen Monat im Voraus angekündigt. Ergänzungen zur Tagesordnung müssen mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung verschickt werden.
Art. 7 Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Ein Fünftel der Mitglieder kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung verlangen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung muss mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen.
Art. 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Strategien und Aktivitäten der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen gemeinsam mit den Mitgliedern erarbeiten und im Rahmen der Mitgliederversammlung festhalten
- Wahl des Vorstands und der Revisionsstelle
- Genehmigung der Rechnung und des Budgets und Erteilung der Decharge an den Vorstand
- Änderungen der Statuten und Auflösung des Vereins
Art. 9 Vorstandsmitglieder
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung jährlich gewählt. Der Vorstand besteht aus:
- Präsident*in
- Kassierer*in
- Aktuar*in
Art. 10 Vorstandssitzungen
Der Vorstand tagt in der Regel vier Mal jährlich. Die Sitzungen werden vom Präsidium einberufen. Drei Mitglieder können die Einberufung einer Vorstandssitzung unter Abgabe von Traktanden verlangen. Die Mandatsträger*innen der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen sind mit beratender Stimme zu den Sitzungen eingeladen. Nach Anmeldung beim Präsidium sind die Sitzungen für alle Mitglieder offen. Der Vorstand berät die täglichen politischen Geschäfte, bereitet die Mitgliederversammlung vor und genehmigt die Wahlvorschläge für Volkswahlen in kommunale und kantonale Behörden.
Art. 11 Präsidium
Der/die Präsident*in vertritt die Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen nach aussen und bereitet die Sitzungen mit dem Vorstand vor.
Art. 13 Kassier*in, Rechnung und Budget
Ein Mitglied des Vorstands ist als Kassierer*in für die Finanzen der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen verantwortlich. Der Mitgliederversammlung ist jährlich die revidierte Rechnung und ein Budget vorzulegen. Die Mitgliederversammlung genehmigt Rechnung und Budget und erteilt dem Vorstand Decharge.
Art. 14 Unterschriftsregelung
In finanziellen Angelegenheiten sind Präsident*in und Kassierer*in einzeln unterschriftsberechtigt.
Art. 15 Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus eine*m Revisor*in, die Wahl erfolgt auf zwei Jahre. Die Person prüft die Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag.
Art. 16 Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen setzen sich zusammen aus:
- Mitgliederbeiträgen: Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch die GRÜNEN Baselland festgelegt und in Rechnung gestellt
- Mandatsabgaben, die im Reglement Mandatsabgaben geregelt sind
- Spenden
Art. 17 Haftung
Für die finanziellen Verpflichtungen der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereins- und Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 18 Vereinsauflösung
Über die Auflösung des Vereins kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehr der anwesenden Mitglieder beschliessen.
Art. 19 Statutenänderung
Die Änderung der Statuten bedarf der Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden ordentlichen Mitglieder.
Art. 20 Schlussbestimmung
Diese Statuten treten nach ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen vom 28.04.2025 in Kraft.